Freie Schule Friesland
Frieden und Freiheit sind eins, weil nur wer frei ist, in Frieden leben kann.
-frei nach Malcolm X
Freie Schule Friesland
-frei nach Malcolm X
Träger der Freien Schule Friesland
Freies Lernen in Friesland e.V.
Lehmhörn 2b
26340 Zetel
„Kinder sind keine Objekte, die ihren Eltern gehören und für die Entscheidungen getroffen werden; oder Erwachsene in der Ausbildung. Vielmehr sind sie Menschen und Individuen mit ihren eigenen Rechten.“ – UNICEF Webseite zur UN-Kinderrechtskonvention
Unser gemeinnütziger Verein „Freies Lernen in Friesland e.V.“ (FliF e.V.) wurde am 19. Januar 2019 von Daria und Stefan Eggers, James und Hannelore Evers, Hinrika Börjes, Gisela Koopmann und Saskia Schneider gegründet. Das erste Ziel war die Gründung der Freien Schule Friesland.
Laut Satzung verfolgt FLiF e.V. den Zweck, umweltschonende, inklusive, geschlechtergerecht und demokratisch organisierte Einrichtungen zu gründen, in denen schulpflichtige und nicht-schulpflichtige Menschen ihren Alltag verbringen können und dort in gegenseitiger Unterstützung vielfältige Erfahrungen machen, sich mit Menschen in anderen Ländern austauschen, sich Wissen erarbeiten, leben und lernen können.
Der Verein könnte auch Weiterbildung in Form von Kursen, Seminaren, Vorträgen und sonstigen Veranstaltungen anbieten.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung und ist daher berechtigt, Spendenquittungen auszustellen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein haftet ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen.